Wahlgrab

Es können mehrere Stellen für ein Familiengrab erworben werden. Das Nutzungsrecht kann bei einem Wahlgrab verlängert werden, so dass auch nach Ablauf der Ruhefrist in dem jeweiligen Grab neu beerdigt werden kann. Es bleibt somit im Familienbesitz.

Das Grab kann auch an den Friedhofsträger zurückgegeben werden.

Reihengrab

Bei einem Reihengrab wird nur eine Stelle erworben. Nach Ablauf der Ruhefrist ist das Grab an den jeweiligen Friedhofsträger zurückzugegeben und es wird neu vergeben.

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